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Hospiz/Trauerbegleitung

Was ist Hospiz/Trauerbegleitung?

  • die Sorge um unheilbar kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige​

  • die Wahrnehmung des Menschen in seiner Ganzeheit

  • die Begegnung in der Grundhaltung der Wertschätzung und Toleranz

  • die Wahrung der Würde und Selbstbestimmung

  • die mitmenschliche Begleitung und Beratung in der Zeit der Krankheit, des Abschieds und der Trauer

Wie bekomme ich Hospiz/Trauerbegleitung?

Die Anfrage zur erwünschten Hospizbegleitung erfolgt persönlich, telefonisch oder über E-Mail an unsere Koordinatorin Frau Christine Zeiner, MSc (hier finden Sie die Kontaktmöglichkeit). An sie können sich die Patient*innen selbst, deren An- und Zugehörige oder seine Betreuer*innen (Hausärzt*innen, mobile Dienste, Krankenhaus, Mobiles Palliativteam, etc.) wenden oder auch trauernde Menschen nach einem Todesfall.

Die Hospizkoordination informiert Sie (falls nötig bei einem Hausbesuch) über die Grundsätze und das Leistungsangebot des Hospizteams und erfragt Ihre Anliegen und Erwartungen. Wenn der Besuch ehrenamtlicher Hospizbegleiter*innen erwünscht ist und Betreuungskapazitäten frei sind, wählt die Koordinatorin eine in Frage kommende Person aus. Stimmt diese einer Übernahme der Begleitung zu, werden Sie informiert und können entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen wollen. Sind Sie einverstanden, wird ein Termin für den Erstbesuch vereinbart.

Sollte Ihr Anliegen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Hospizteams gehören, erhalten Sie auf alle Fälle Informationen zu alternativen Betreuungs- oder Behandlungsangeboten und bei Bedarf werden diese auch für Sie organisiert.

Wie läuft Hospizbegleitung ab?

Der Erstbesuch der ehrenamtlichen Hospizbegleiter*inen bei Ihnen findet falls notwendig gemeinsam mit der Koordinatorin statt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei wird ausführlich besprochen, welche Wünsche und Bedürfnisse Sie haben, was zur Förderung Ihrer Lebensqualität beitragen kann und welche konkreten Maßnahmen es dafür braucht. Der Umfang der gewünschten Begleitung wird festgelegt, ebenso die Häufigkeit und Dauer der Besuche. Die ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen leisten die benötigten gewünschten Dienste für Sie:

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  • Gespräche

  • Zeit schenken

  • Gemeinsame Aktivitäten (z.B.: Vorlesen, Spazieren gehen, Dinge tun, die Freude machen)

  • Besorgungen und Erledigungen

  • Entlastung der Angehörigen

  • Einfaches "Da-Sein" in aufmerksamer Präsenz, gemeinsames Schweigen

  • Beistand bei Fragen zu Tod, Sterben, Trauer, Spiritutalität

  • Information und Mithilfe beim Aufbau eines Betreuungsnetzes (in enger Zusammenarbeit mit der Hospizkoordinatorin)

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Während der Begleitung erhalten die Hospizbegleiter*innen Unterstützung von der Koordinatorin und vom Hospizteam. Die Koordinatorin vergewissert sich, ob Ihre Erwartungen erfüllt werden und ob die Beziehung zwischen Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrer Hospizbegleitung harmoniert. Passt die Begleitkonstellation nicht, wählt sie eine andere Person aus oder klärt den Auftrag neu.

Die Hospizbegleitung endet im Todesfall, sie kann aber auch jederzeit von beiden Seiten beendet werden, wenn sich die Bedingungen verändern.

Wie läuft Trauerbegleitung ab?

Wo die Hospizbegleitung mit dem Todesfall endet, beginnt auf Wunsch für Sie als Hinterbliebene die Trauerbegleitung meist durch jene der ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen, die Sie bereits betreut hat. Abermals werden in einem Gespräch Ihre Bedürfnisse und Erwartungen bzw. die Themen der Trauerbegleitung geklärt und der Umfang der Unterstützung festgelegt. Die Rahmenbedingungen entsprechen jenen der Hospizbegleitung. Derzeit erfolgt die Trauerbegleitung als Einzelbegleitung, da noch keine Trauergruppe besteht. Auch ohne vorherige Hospizbegleitung können Sie nach dem Tod eines Ihnen nahestehenden Menschen Trauerbegleitung erhalten.

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