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FAQ

Brauche ich dann keinen mobilen Pflegedienst?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, ist gegebenenfalls ein mobiler Pflegedienst erforderlich. Die Pflegedienste kommen tätigkeitsbezogen, oft fehlen aber die nötigen Zeitressourcen für längere individuelle Gespräche. Die HospizbegleiterInnen stellen somit eine Ergänzung zu deren Angebot dar, ersetzen die pflegerische Versorgung jedoch nicht.

Kann eine Begleitung auch beendet werden?

Ja, eine Beendigung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteil für Sie möglich.

Kann ich jemanden der HospizbegleiterInnen ablehnen oder bevorzugen?

Ja, beim Erstkontakt durch die Koordinatorin wird auf Ihre individuellen Wünsche behutsam eingegangen und dem bestmöglich entsprochen.

Muss ich Mitglied im Verein Mobiles Hospiz Bezirk Horn sein um eine Begleitung in Anspruch nehmen zu können?

Nein, unsere HospizmitarbeiterInnen begleiten schwerstkranke Menschen und deren Angehörige ohne jegliche Verpflichtung. Auch die Trauerbegleitung kann ohne Mitgliedschaft oder sonstiger finanzieller Beiträge in Anspruch genommen werden.

Wie kann ein Angehöriger entlastet werden?

HospizbegleiterInnen besuchen schwerstkranke Menschen dort wo sie sich aufhalten und entlasten die Angehörigen durch ihre Anwesenheit. Somit können diese Besorgungen erledigen oder eigene Termine wahrnehmen oder sich einfach Auszeit nehmen, um dann wieder gestärkt für den Betroffenen da zu sein.

Wie oft kann jemand kommen?

Das ist unterschiedlich, üblich ist ein Einsatz von 2-3 Stunden pro Woche. Es wird je nach Bedarf der Betroffenen und den Möglichkeiten der ehrenamtlichen HospizbegleiterInnen individuell vereinbart.

Wird das was wir reden, weitererzählt?

Alle HospizbegleiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Zum Wohle der Psychohygiene nehmen sie regelmäßig an Supervisionen teil, deren Gesprächsinhalte ebenfalls in die Schweigepflicht fallen.

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